
Richtlinien und Normen für die Akustik in Großraumbüros
Gewissenssache oder Pflicht?
Für Großraumbüros gelten, wie für alle anderen Räume auch, bestimmte Richtlinien und Normen – und die Ansprüche an die Akustik sind extrem hoch. Dieser Artikel soll darüber aufklären, wie Sie hier am besten mit der Raumakustik umgehen und welche Stolpersteine und Gefahren auf dem Weg liegen.
Das Ziel dieser Regelwerke ist im Allgemeinen, dass der Schalldruckpegel gesenkt und konzentriertes Arbeiten ermöglicht wird. Dies kann nur gelingen, wenn auch die unterschiedlichen Nutzungen schon bei der akustischen Planung berücksichtigt und darauf abgestimmt werden.
Es gilt, vor allem drei Regelwerke zu beachten:
ASR A3.7 „Lärm“
Seit Mai 2018 gibt die überarbeitete Fassung der technischen Regel für Arbeitsstätten vor, welche maximal zulässigen Beurteilungspegel und raumakustischen Anforderungen (u.a. maximale Nachhallzeiten) einzuhalten sind. Erstmals gibt es damit auch Vorgaben für den Bereich der extraauralen Lärmwirkungen, mit dem Ziel, eine Gefährdung von Arbeitnehmern durch Lärm auszuschließen. Verschärft werden die einzuhaltenden zulässigen Pegel, wenn z.B. informationshaltige Geräusche (Gespräche) in der Konzentration stören können. Bauherren und Betreiber, die die Forderungen der neuen Arbeitsstättenrichtlinie im Rahmen von Bautätigkeiten oder Umnutzungen nicht erfüllen, riskieren ein rechtliches Nachspiel.
DIN 18041:2016-03
Die Norm zur Hörsamkeit in Räumen gehört zum Standardwerk der Raumakustik. Großraumbüros werden in die Raumgruppe B4 eingeordnet. Hierbei wird ein sogenanntes A/V-Verhältnis als Zielwert beschrieben. Entsprechend der Nutzung muss ein Mindestmaß an äquivalenter Absorptionsfläche (A) im Verhältnis zum Raumvolumen (V) vorhanden sein, um eine mittlere Senkung der Geräuschpegel sicher zu stellen. Die DIN 18041 versteht sich als allgemein anerkannte Regel der Technik und ist somit im Planungsprozess zu beachten und anzuwenden.
VDI 2569:2016-02 - Entwurf
Über die reine Betrachtung der vorhandenen Absorptionsfläche im Raum (siehe ASR bzw. DIN) hinaus, beschreibt die VDI-Richtlinie weitere akustisch zu erreichende Parameter. Hierbei interessant ist vor allem die Sprachschallausbreitung per Abstandsverdoppelung und der Sprachschallpegel in 4m Entfernung zur Geräuschquelle. Hierbei wird durch vorgegebene Messpfade definiert welche Schallausbreitung maximal zulässig ist, um die Störungen durch Sprache im Großraumbüro zu minimieren. Unterstützend zu den anderen Regelwerken und zum Design der Raumakustik ist die Richtlinie eine gewinnbringende Planungshilfe.
Während die DIN 18041 die Grundkonditionierung eines Großraumbüros beschreibt, enthält die ASR eine Unterteilung der Anforderungen nach Tätigkeiten. Die VDI beschreibt detailliert, wie in Abhängigkeit von Tätigkeit und Grundbedämpfung auch die Schallausbreitung kontrolliert werden soll. Zudem werden Empfehlungen zu flankierenden Maßnahmen (z.B. Höhe und Qualität von Schallschirmen) gegeben.
Zur Betrachtung und Analyse der gesamtheitlichen Raumakustik reichen meist einfache theoretische Berechnungen von raumakustischen Parametern (z.B. der Nachhallzeit) nicht mehr aus. Häufig ist durch das „Activity Based Design“ eine räumliche und auch örtliche Aussage (z.B. zur Sprachschallausbreitung) notwendig. Hier kann durch schalltechnische Berechnungen in 3D Modellen sichergestellt werden, dass die akustische Planung den Vorgaben entspricht.
Der Beurteilungspegel im Sinne dieser ASR berücksichtigt Zuschläge für Impulshaltigkeit sowie Ton- und Informationshaltigkeit. Dies betrifft die erhöhte Störwirkung impulshaltiger Töne sowie Geräusche, die störend oder informationshaltig sind, und dadurch Personen zum nicht gewünschten Mithören anregen. Hierbei können die Zuschläge jeweils einzeln bis zu 6 dB(A) oder aber in Summe maximal 6 dB(A) betragen.
3D-Visualisierung von Schallausbreitung und Akustikmaßnahmen in einem Mehrpersonenbüro mit unterschiedlichen Nutzungsbereichen. Zu sehen ist, wie der Schall einzelner Quellen durch unterschiedliche Absorber beeinflusst wird. Zusatznutzen für Architekten: Mit der entsprechenden Expertise können gestalterische Alternativen durchgespielt werden bzw. lassen sich die akustischen Maßnahmen mit dem Raumdesign in Einklang bringen.
Ganzheitliches Akustikdesign
„Die Kunst ist es, die Anforderungen der Bauherren bzw. Betreiber sowie die Anforderungen der verschiedenen Regelwerke deckungsgleich übereinander zu bringen. Großraumbüros haben eine Chance und können hervorragend funktionieren!“
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Dipl.-Ing. (FH) Rainer Machner
Key Account Consultant for Room Acoustics
E-Mail Rainer.Machner@ecophon.de